KSK: Beratung bei Prüfung und Antragstellung - KSK-Beratung für Künstler und Journalisten

Hier finden Sie Details zu meinen Leistungen und deren Gebühren.

 

KSK-Prüfung: Professionelle KSK-Beratung

Gehören Sie zu den stichprobenartig ausgewählten KSK-Versicherten, die von der KSK überprüft werden?

Kein Grund zur Panik. Es läuft oft besser, als gedacht.

Dennoch kann eine frühe (!) kurze Beratung helfen und Klarheit bringen – auch über zu erwartende Bußgelder.

Melden Sie sich einfach bei mir und wir können meist kurzfristig eine telefonische Beratung abhalten. Für bis zu 30 Minuten berechne ich 75,- Euro (zzgl. USt.). In der Regel lassen sich Ihre Fragen auch in 30 Minuten besprechen. Und falls es doch komplizierter wird und länger dauert, rechne ich nach Zeitaufwand im 15-Minutentakt ab. 

Gerne können Sie mir auch direkt Ihre Unterlagen per E-Mail zusenden.

 

KSK-Beratung, Status und KSK-Abgabe

Viele Journalisten, Podcaster, Autoren, Künstler, Kameraleute, Schauspieler, Designer, Moderatoren, Texter und andere Kreative kennen es nur zu gut: 

Die Künstlersozialkasse bietet Künstlern und Publizisten hohe Zuschüsse zur Sozialversicherung. Doch die gesetzlichen Regelungen sind nicht immer einfach und übersichtlich. Selbst für langjährige KSK-Versicherte bleibt es oft verwirrend. Denn die KSK ist eine Behörde und erlässt Bescheide auf Grundlage der Sozialgesetzbücher (SGB) und des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG).

Beratungen zum Thema Künstlersozialkasse sind Rechtsdienstleistungen, die unabhängig und ohne eigenes (Provisions-)Interesse erfolgen müssen. Daher dürfen laut Gesetz nur unabhängige Berater, wie Anwälte und Rentenberater diese Rechtsdienstleistungen erbringen.

Ihr Vorteil: Meine professionelle Rechtsberatung konzentriert sich nur auf das Wesentliche, bringt Klarheit und kann sofort viel bewirken. Außerdem ist sie gesetzlich genau im RDG geregelt und oft günstiger als gedacht: Eine kurze telefonische Beratung (bis zu 30 min.) erhalten Sie schon ab 65 Euro (zzgl. USt.).

Gerne berate ich Sie natürlich auch zu Ihrem KSK-Antrag oder stelle den Antrag in Ihrem Auftrag für Sie. Auch hier rechne ich nach Zeitaufwand ab.

 

KSK-Service zum Pauschalpreis

Eine dauerhafte und einfache Hilfe für Ihre regelmäßige KSK-Korrespondenz bietet mein KSK-Service zum Pauschalpreis. Mit diesem Angebot übernehme ich für 125 Euro (zzgl. USt) Ihre persönlichen KSK-Angelegenheiten als Versicherter und Sie können sich um Ihre eigentlichen Jobs kümmern.

Ich werde in Generalvollmacht für Sie tätig und kümmere mich um Ihre KSK-Korrespondenz und Mitteilungen, erinnere Sie an Fristen und berate Sie (bis zu 30 min./Kalenderjahr) bei offenen Fragen. Gerne auch spontan und unkompliziert, dann wenn es gerade "brennt".

Ein weiterer Vorteil für Nutzer dieses Services: jede zusätzliche KSK-Beratung wird zum vergünstigten Stundensatz von 120,- Euro (zzgl. USt) abgerechnet  – statt regulär mit 130,- Euro (zzgl. USt).

 

Das Beratungsangebot

Ob es um Ihre KSK-Versicherung, einen Neuantrag oder KSK-Abgaben, um Statusfragen oder die Renten- oder Krankenversicherungspflicht geht, gerne helfe ich Ihnen weiter. Oft auch kurzfristig.

Auch Fragen zum Status, unständiger Beschäftigung und Krankenversicherung können schnell kompliziert werden. Besonders wenn öffentlich-rechtliche Sender (z.B. WDR, Deutsche Welle) beteiligt sind.

Und für Unternehmen kann eine Beratung bei Fragen zur KSK-Abgabe (auch im Rahmen einer Betriebsprüfung) von Vorteil sein.

Egal wo Sie leben und arbeiten. Idealerweise tauschen wir uns zuerst kurz per E-Mail aus.

Ihre offenen Fragen besprechen wir am Telefon oder per Videokonferenz. Wenn die Corona-Regeln es erlauben, können wir uns natürlich auch persönlich in meiner Kanzlei treffen.

Sie erhalten von mir immer eine rechtliche Einschätzung. Sachlich und fundiert. Ich beantworte Ihre Fragen und sage Ihnen offen und ehrlich, wie ich Ihre Situation und Ihre Aussichten beurteile.

Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail mit zwei drei Stichworten zu Ihrem Anliegen. Ich werde mich zeitnah melden und einen Beratungstermin vorschlagen. In der Regel können wir recht kurzfristig miteinander sprechen.

 

Wie kann ich Ihnen helfen?

„Ich möchte in die KSK“

  • Welche Unterlagen muss ich vorlegen? Und welche nicht?
  • Die KSK hat meinen Antrag abgelehnt.
    Was kann ich tun?
  • Kann ich noch in die KSK, obwohl ich über 55 Jahre alt bin?
  • Ich habe ein Gewerbe angemeldet - ist das ein Problem?
  • Ich habe nur einen Auftraggeber.
    Kann ich trotzdem in die KSK?
  • Lohnt sich die KSK für mich überhaupt?
  • Ich bin privat versichert - kann ich trotzdem in die KSK?
  • etc.

„Ich bin bereits in der KSK“

  • KSK-Prüfung -  was soll ich tun?
  • Wie schätze ich mein Einkommen nach Corona?
  • Die KSK will mich „rauswerfen“, was kann ich dagegen tun?
  • Ich verdiene weniger als 50% als Künstler - kann ich in der KSK bleiben?
  • Ich habe eine Festanstellung. Fliege ich jetzt aus der KSK?
  • Elternzeit und KSK - wie geht das?
  • Was passiert, wenn ich ALG erhalte?
  • Ich verdiene zu wenig. Muss ich die KSK verlassen?
  • Wann kann ich meine "KSK-Mitgliedschaft kündigen"?
  • etc.

„Ich habe Fragen zu meinem Status“

  • Unständig beschäftigt - was heißt das?
  • GmbH-Geschäftsführer und selbständig - geht das?
  • Die Rentenversicherung prüft meine Selbständigkeit - was ist zu tun?
  • Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?
  • Was muss ich tun bei Statusänderung durch öffentlichrechtlichen Sender?
  • Warum prüft die Krankenkasse meine Sozialversicherungspflicht?
  • etc.

„Ich muss KSK-Abgabe zahlen“

  • Warum bin ich abgabepflichtig?
  • Für welche Rechnungen muss ich überhaupt Abgaben bezahlen?
  • Muss ich auch für Nebenkosten KSK-Abgabe zahlen?
  • Ich bin Geschäftsführer meiner GmbH - muss ich KSK-Abgabe zahlen?
  • Wer zahlt KSK-Abgabe für die Leistungen der GbR?
  • Meine Vorauszahlung ist zu hoch - was kann ich tun?
  • GmbH-Geschäftsführer: Muss ich KSK-Abgabe zahlen?
  • DRV-Prüfung - wie viel muss ich wirklich nachzahlen?
  • etc.
Ohne Kunst und Kultur wird‘s still