Künstlersozialkasse- / KSK-Beratung • Herzlich und professionell • KSK-Hilfe pur
Sie suchen eine Beratung von KSK-Expert*innen / Spezialist*innen zu Ihren Fragen rund um die Künstlersozialkasse, KSK-Abgabe oder Künstlersozialversicherung?
Das freut mich, denn dann kann ich Ihnen helfen. Und das mit großem Einsatz und Begeisterung. Ich berate potenzielle oder bereits über die KSK Versicherte (Künstler*innen und Journalist*innen/Publizist*innen) und Unternehmen/Verwerter*innen zu allen (Rechts-) Fragen rund um die Künstlersozialversicherung.
Das Künstlersozialversicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet des Sozialrechts. Jede Beratung ist daher eine Rechtsberatung, die in die Hände von Rentenberater*innen oder studierten Anwält*innen gehört.
Und das muss nicht automatisch viel kosten. Oft genügt auch ein kurzes, einmaliges Telefonat oder ein Videocall.
KSK-Beratung pur. Kein Chichi: Ohne Vereins-Mitgliedschaft, ohne zusätzliche Versicherungen oder sonstigen Verpflichtungen.
Unkompliziert und schnell. Reine KSK-Hilfe. Professionell und routiniert. Von einer Expertin - mit Herz und Erfahrung.
Und nervenstark bei KSK-Prüfungen. Hier finden Sie vorab Details zu meinen Leistungen und deren Gebühren.
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KSK-Prüfung 2026: Professionelle KSK-Beratung (und Vertretung)
Hat es Sie dieses Jahr "erwischt"? Sind Sie in eine KSK-Prüfung geraten? Und jetzt befürchten Sie hohe KSK-Nachzahlungen? Oder sogar eine "KSK-Strafe" oder Bußgeld?
Keine Panik. Bleiben Sie ruhig und hören Sie nicht auf Horrorstories von Kollegen oder der KI. Aus langjähriger Erfahrung mit hunderten Prüfungsfällen weiß ich: Vermutlich gehören Sie nur zu einer zufälligen Gruppe an KSK-Versicherten, die als Stichprobe von der KSK geprüft werden. Viele Prüfungen laufen besser, als befürchtet. Oft passiert nichts - vorausgesetzt Sie wissen, ob und was zu tun ist.
Eine frühe (!) KSK-Beratung verschafft Ihnen rechtliche Klarheit – auch über zu erwartende Bußgelder. Denn auch das kann in Einzelfällen vorkommen. Informieren Sie sich also vorher, was Sie erwartet.
Buchen Sie gerne direkt hier einen Termin und senden mir Ihre Unterlagen per E-Mail zu. Details erfahren Sie bei der Terminbuchung.
In der Regel finden wir recht kurzfristig zusammen. Am besten, bevor Sie Ihre Unterlagen an die KSK senden.
Wie läuft es ab? Sie buchen einen Termin, ich prüfe Ihre Unterlagen, wir führen in der Regel kurzfristig ein Beratungsgepräch. Ganz in Ruhe und garantiert ohne Panikmache. Denn Sie erfahren ganz klar, was Sie erwartet. Und was Sie aktuell noch tun können.
Meine professionelle Beratung hilft in der Regel gegen Panik, Stress und schlaflose Nächte. Erleichterung inklusive.
Eine umfassende professionelle Rechtsberatung mit Prüfung Ihrer Unterlagen (insgesamt bis zu 60 min.) erhalten Sie von mir zum fairen Stundensatz von 160 Euro (zzgl. USt). In den meisten Fällen genügt diese eine Stunde auch, um Ihnen Angst und Sorgen zu nehmen. Und falls es doch rechtlich mal komplizierter wird und länger dauert, rechne ich nach Zeitaufwand im 15-Minutentakt ab.
Bitte beachten Sie, dass es sich KSK-Prüfungen um Rechtsfragen handelt, die nur von Rechtsanwält*innen zu prüfen und zu beraten sind.
Beratung zur KSK-Abgabe (Unternehmen)
Für Unternehmen stellt sich die Frage, ob Abgabepflicht besteht und wieviel Künstlersozialabgabe an die KSK zu zahlen ist. Wenn Sie bezahlte Leistungen von Autor*Innen, Künstler*Innen, Kameramenschen, Designer*Innenn, Texter*Innen oder anderen Kreativen in Anspruch genommen haben, könnte Sie die KSK-Abgabepflicht betreffen. Ob Sie tatsächlich zahlen müssen, können wir gerne vor einer Betriebsprüfung durch die DRV gemeinsam klären.
Gerne unterstütze ich Sie mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem fundierten Fachwissen dabei. Und das mit wachem Kopf, guter Laune und pragmatischen Tipps.
Denn wenn die DRV die Abgabepflicht prüft, müssen Sie ggfs. bis zu 5 Jahre rückwirkend Nachzahlungen leisten. Besser also, sich selbst vorher bei der KSK als Verwerter anmelden und jedes Jahr bis zum 31. März (gesetzliche Frist) Ihre gezahlten Entgelte an die KSK melden.
Wie hoch die Künstlersozialabgabe für Sie ausfällt, können wir gerne zusammen in einem Beratungsgespräch klären. Wenn Sie ein Unternehmen als GmbH oder UG (Unternehmergesellschaft) betreiben, könnte es sein, dass auch die ausgezahlten Gehälter für die Geschäftsführung mit der KSK-Abgabe (4,9% bzw. ab 2027: 5,0%) belegt werden. Auch hier lohnt sich eine Beratung, um die Einzelheiten zu besprechen und Klarheit über Situation zu erhalten.
Eine erste Beratung für Unternehmen/Verwerter dauert bis zu 60 min. und kostet 250 Euro (zzgl. USt.).
Beratung zur Künstlersozialversicherung
Viele Journalisten, Podcaster, Autoren, Künstler, Kameraleute, Schauspieler, Designer, Moderatoren, Texter und andere Kreative kennen es nur zu gut:
Die Künstlersozialkasse bietet Künstlern und Publizisten hohe Zuschüsse zur Sozialversicherung. Doch die gesetzlichen Regelungen sind nicht immer einfach und übersichtlich. Selbst für langjährige KSK-Versicherte bleibt es oft verwirrend. Denn die KSK ist eine Behörde und erlässt Bescheide auf Grundlage der Sozialgesetzbücher (SGB) und des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG).
Beratungen zum Thema Künstlersozialkasse sind Rechtsdienstleistungen, die unabhängig und ohne eigenes (Provisions-)Interesse erfolgen müssen. Daher dürfen laut Gesetz nur unabhängige Berater, wie Anwälte und Rentenberater diese Rechtsdienstleistungen erbringen.
Ihr Vorteil: Meine professionelle Rechtsberatung konzentriert sich nur auf das Wesentliche, bringt Klarheit und kann sofort viel bewirken. Außerdem ist sie gesetzlich genau im RDG geregelt und oft günstiger als gedacht: Eine kurze Beratung per Zoom oder Telefon (bis zu 45 min.) erhalten Sie schon ab 97,50 Euro (zzgl. USt.).
Gerne berate ich Sie natürlich auch zu Ihrem KSK-Antrag oder stelle den Antrag in Ihrem Auftrag für Sie. Auch hier rechne ich nach Zeitaufwand ab.
KSK-Service zum Pauschalpreis (ohne Mitgliedschaft)
Eine dauerhafte und einfache Hilfe für Ihre regelmäßige KSK-Korrespondenz bietet mein KSK-Service zum Pauschalpreis. Mit diesem Angebot übernehme ich für 125 Euro (zzgl. USt) Ihre persönlichen KSK-Angelegenheiten als Versicherter und Sie können sich um Ihre eigentlichen Jobs kümmern.
Möchten Sie diesen Service nutzen, genügt eine ausgefüllte Generalvollmacht. Diese können Sie gerne per E-Mail an uns senden.
Ich werde dann (bis auf Widerruf) als Ihre Bevollmächtigte tätig und übernehme Ihre KSK-Korrespondenz, prüfe Ihre KSK-Bescheide und übernehme alle erforderlichen Meldungen für Sie. Außerdem erinnere Sie an alle Fristen und berate Sie - je nach Bedarf. In der Pauschale sind außerdem pro Kalenderjahr bis zu 30 min. Beratungs- oder Sonderaufwand enthalten. Beratungstermine hierfür Sie auch bequem hier buchen. Gerne auch spontan und unkompliziert, dann wenn es gerade "brennt".
Mein Beratungsangebot
Ob es um Ihre KSK-Versicherung, einen Neuantrag oder KSK-Abgaben, um Statusfragen oder die Renten- oder Krankenversicherungspflicht geht, gerne helfe ich Ihnen weiter. Oft auch kurzfristig.
Auch Fragen zum Status, unständiger Beschäftigung und Krankenversicherung können schnell kompliziert werden. Besonders wenn öffentlich-rechtliche Sender (z.B. WDR, Deutsche Welle) beteiligt sind.
Und für Unternehmen kann eine Beratung bei Fragen zur KSK-Abgabe (auch im Rahmen einer Betriebsprüfung) von Vorteil sein.
Egal wo Sie leben und arbeiten. Idealerweise tauschen wir uns zuerst kurz per E-Mail aus.
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Ihre offenen Fragen besprechen wir bequem per Videocall oder telefonisch. Oder, wenn Sie das möchten, gerne natürlich auch persönlich in meiner Kanzlei.
Sie erhalten von mir immer eine rechtliche, pragmatische Einschätzung. Sachlich und fundiert. Ich beantworte Ihre Fragen und sage Ihnen offen und ehrlich, wie ich Ihre Situation und Ihre Aussichten beurteile.
Buchen Sie gerne direkt einen Beratungstermin und nennen zwei, drei Stichworten zu Ihrem Anliegen. In der Regel können wir recht kurzfristig miteinander sprechen. Gerne können Sie uns auch vorab eine E-Mail schreiben.
Wie kann ich Ihnen helfen?
„Ich möchte in die KSK“
- Welche Unterlagen muss ich vorlegen? Und welche nicht?
- Die KSK hat meinen Antrag abgelehnt.
Was kann ich tun? - Kann ich noch in die KSK, obwohl ich über 55 Jahre alt bin?
- Ich habe ein Gewerbe angemeldet - ist das ein Problem?
- Ich habe nur einen Auftraggeber.
Kann ich trotzdem in die KSK? - Lohnt sich die KSK für mich überhaupt?
- Ich bin privat versichert - kann ich trotzdem in die KSK?
- etc.
„Ich bin bereits in der KSK“
- KSK-Prüfung - was soll ich tun?
- Die KSK will mich „rauswerfen“, was kann ich dagegen tun?
- Ich habe einen Nebenjob - kann ich in der KSK bleiben?
- Und was ist mit meinem Arbeitsvertrag? Fliege ich jetzt aus der KSK?
- Elternzeit und KSK - wie geht das?
- Was passiert, wenn ich ALG erhalte?
- Ich verdiene zu wenig. Muss ich die KSK verlassen?
- Wie kann ich meine "KSK-Mitgliedschaft kündigen"?
- etc.
„Ich habe Fragen zu meinem Status“
- Unständig beschäftig - was heißt das?
- GmbH-Geschäftsführer und selbständig - geht das?
- Die Rentenversicherung prüft meine Selbständigkeit - was ist zu tun?
- Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?
- Was muss ich tun bei Statusänderung durch öffentlichrechtlichen Sender?
- Warum prüft die Krankenkasse meine Sozialversicherungspflicht?
- etc.
„Ich muss KSK-Abgabe zahlen“
- Besteht für mich / mein Unternehmen Abgabepflicht?
- Ab wann bin ich Verwerter?
- Ich bin Geschäftsführer meiner GmbH - wann muss ich KSK-Abgabe zahlen?
- Für welche Rechnungen muss ich überhaupt Abgaben bezahlen?
- Fällt auch für Nebenkosten KSK-Abgabe an?
- Wer zahlt KSK-Abgabe für die Leistungen der GbR?
- Meine Vorauszahlung ist zu hoch - was kann ich tun?
- Betriebsprüfung der DRV - muss ich wirklich nachzahlen?
- etc.