Vollmachten und Formulare
Ohne Vollmacht und Ihr Einverständnis kann ich nicht für Sie tätig werden. Gerne können Sie sich hier die erforderlichen Formulare runterladen und mir diese vorab per E-Mail zusenden.
Vollmacht
Zur Erledigung Ihrer KSK-Versicherten-Angelegenheiten, gegenüber Sozialversicherungsträgern, insbesondere der Künstlersozialkasse und den gesetzlichen Krankenkassen, benötige ich diese Vollmacht von Ihnen:
Zur Erledigung anderer sozialrechtlicher Angelegenheiten, z.B. Künstlersozialabgabe, bitte diese Vollmacht erteilen:
Einverständniserklärung
Auf Grund der aktuellen Daten- und Sicherheitsbestimmungen (DSGVO) ist es erforderlich, dass Sie mir für den Versand Ihrer personenbezogenen Daten und persönlichen Unterlagen Ihr Einverständnis erklären.
Vergütungsvereinbarungen
Zum 1.7.2006 hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Gebühren für Beratung und Gutachten aufgehoben. Der Anwalt soll in diesen Fällen nach §34 Abs. 1 S. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) fortan auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken.